[{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/baumpflanzung/","section":"Tags","summary":"","title":"Baumpflanzung","type":"tags"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/categories/","section":"Categories","summary":"","title":"Categories","type":"categories"},{"content":"Am 14. März 2026 packten fleißige Hände an: Mitglieder unseres Vereins Lebenswertes Kirschweiler e.V. unterstützten gemeinsam mit dem Ortsgemeinderat die Baumpflanzung rund um den zukünftigen Spielplatz an der Hans-Becker-Halle bei kühlem, typisch märzlichem Wetter.\nEin grüner Rahmen für den Spielplatz von morgen # Unter fachkundiger Anleitung von Förster Christian Sanders wurden kleine Bäumchen am Rand des geplanten Spielplatzes in die Erde gebracht. Sieben Vereinsmitglieder packten gemeinsam mit Vertretern des Ortsgemeinderats mit Spaten, Schaufeln und jeder Menge Elan an.\nWo zuvor gefährlich schief stehende Bäume weichen mussten, wächst nun Neues: Die jungen Bäumchen ersetzen ihre Vorgänger und sollen den künftigen Spielplatz langfristig mit Schatten und einem grünen Rahmen bereichern.\nGemeinsam macht\u0026rsquo;s Spaß # Was die Aktion so besonders macht: Sie zeigt, wie viel in einer Gemeinschaft möglich ist, wenn Menschen gemeinsam anpacken. Trotz grauem Himmel und kühler Temperatur herrschte beste Stimmung – und am Ende standen die Bäumchen fest in der Erde.\nEin herzliches Dankeschön gilt allen Helferinnen und Helfern, dem Ortsgemeinderat sowie Förster Christian Sanders für die professionelle Begleitung des Projekts!\nImpressionen vom Einsatztag # Wir wachsen zusammen # Gemeinsam gestalten wir unsere Gemeinde lebenswerter – für heute und für die nächsten Generationen.\nAuch in den sozialen Medien:\nFacebook – Kirschweiler die schmucke Gemeinde ","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/posts/baumplanzung-spielplatz/","section":"Posts","summary":"","title":"Gemeinsam für Kirschweiler: Baumpflanzung am zukünftigen Spielplatz","type":"posts"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/gemeinschaft/","section":"Tags","summary":"","title":"Gemeinschaft","type":"tags"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","type":"page"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/natur/","section":"Tags","summary":"","title":"Natur","type":"tags"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/posts/","section":"Posts","summary":"","title":"Posts","type":"posts"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/spielplatz/","section":"Tags","summary":"","title":"Spielplatz","type":"tags"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/","section":"Tags","summary":"","title":"Tags","type":"tags"},{"content":"","date":"18 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/categories/vereinsaktivit%C3%A4ten/","section":"Categories","summary":"","title":"Vereinsaktivitäten","type":"categories"},{"content":" In ihrem Leserbrief vom 05.03.2026 erhebt die 1. Beigeordnete, Frau Michaela Herrmann, Vorwürfe gegen unseren Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V., die einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Im Sinne der Transparenz und für eine objektive Information der Bürgerinnen und Bürger stellen wir die tatsächlichen Sachverhalte hiermit richtig. Eine konstruktive Dorfpolitik benötigt eine ehrliche Faktenbasis. Wenn jedoch Abläufe verzerrt wiedergegeben und offizielle Protokolle ignoriert werden, leidet das Vertrauen in die Ratsarbeit. Wir rücken daher folgende Punkte gerade:\nEinordnung des Zeitrahmens und Ursprung der Aktivitäten # Anfang Januar 2025 begannen die ersten bürgerlichen Aktivitäten im Bezug auf das Gebiet \u0026ldquo;Angewann\u0026rdquo;. Der konkrete Auslöser war die bevorstehende Beschlussfassung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes, die in der Gemeinderatssitzung am 22.01.2025 auf der Tagesordnung stand (und dort auch beschlossen wurde).\nBereits im Vorfeld dieser Sitzung wandten sich mehrere besorgte Bürger mit gezielten Nachfragen direkt an den Bürgermeister – noch weit bevor eine öffentlich wirksame Arbeit stattfand oder unser Verein überhaupt existierte.\nDialogangebote von Beginn an – Verweis auf das Stellungnahmeverfahren # Bereits bei den ersten Nachfragen Anfang Januar 2025 suchten Bürger das direkte Gespräch mit dem Bürgermeister, um Bedenken zur Planänderung persönlich zu erörtern. Dieses Angebot zum Dialog wurde jedoch seitens des Bürgermeisters unter Verweis auf das formelle Stellungnahmeverfahren ausgeschlagen. Wer den bürgerfreundlichen Austausch von Anfang an blockiert und stattdessen auf bürokratische Hürden verweist, kann den Bürgerinnen und Bürgern später keine mangelnde Dialogbereitschaft vorwerfen.\nSchriftlich belegte Dialogverweigerung und geschlossene Türen # Der Vorwurf der mangelnden Dialogbereitschaft fällt vollends auf die Gemeindeleitung zurück, wie der weitere Jahresverlauf zeigte. Im Juli 2025 teilte der Ortsbürgermeister mit, es sei \u0026ldquo;nunmehr nicht mehr möglich einzelnen Personengruppen oder Einzelpersonen in diesem Zusammenhang ein Gesprächsangebot zu unterbreiten.\u0026rdquo;\nErschwerend kommt der Umgang mit der sogenannten „Informationsveranstaltung“ der Gemeinde im Sommer 2025 hinzu. Hierbei handelte es sich keineswegs um ein offenes Format für die Dorfgemeinschaft. Stattdessen war es eine geschlossene Veranstaltung mit selektierten Gästen, bei der interessierten Bürgern der Zutritt am Eingang aktiv verwehrt wurde – paradoxerweise wurde sogar zwei Gemeinderatsmitgliedern die Teilnahme untersagt. Wer so agiert, sollte anderen keine Verweigerungshaltung vorwerfen.\nEinschreiten der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung Birkenfeld) # Das Vorgehen der Ortsgemeinde – insbesondere beim Thema Öffentlichkeit – war so bedenklich, dass Bürger sich gezwungen sahen, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Ein offizielles Schreiben der Kreisverwaltung Birkenfeld vom 01.12.2025 belegt schwarz auf weiß:\nDer Ortsbürgermeister wurde durch die Aufsichtsbehörde mündlich über den rechtskonformen Ablauf von Sitzungen belehrt. Dabei wurde er explizit auf die zwingende Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes hingewiesen. Als direkte Konsequenz aus diesen Versäumnissen wurde zudem behördlich vereinbart, dass die Ortsgemeinde in der ersten Jahreshälfte 2026 zwingend eine offizielle Einwohnerversammlung abhalten muss, um den Sachstand des Bebauungsplanes endlich öffentlich darzulegen.\nGanzheitliches Interesse: Wahrnehmen und Reflektieren # Entgegen dem Vorwurf, wir würden uns nur selektiv für bestimmte Themen interessieren, zeigt die Realität ein anderes Bild: Mitglieder unseres Vereins nehmen seit über einem Jahr an fast allen Gemeinderatssitzungen teil. Wir nehmen die dort behandelten Themen als Verein und interessierte Bürger aktiv wahr, reflektieren diese und denken darüber nach – getragen von unserem großen Interesse an einer nachhaltigen und positiven Entwicklung unserer Gemeinde und Gemeinschaft.\nDas Spektrum der Themen, die wir im vergangenen Jahr auf den Sitzungen wahrgenommen und über die wir reflektiert haben, ist breit gefächert. Dazu gehören beispielhaft:\nDie energetische Sanierung der Hans-Becker-Halle (Planung und Vergabe), Die flächendeckende Umrüstung der Straßenlaternen auf LED, Die ökologische Bekämpfung des Riesenbärenklaus, Die Neubepflanzung einer Teilfläche des Friedhofs, Sowie Themen der Verkehrssicherheit (30er-Zone), Spielplatzgestaltung, der Finanzhaushalt der Gemeinde und viele weitere. Einwohnerfragestunde vom 08.12.2025: Demokratie in 7 Minuten? # Ein deutliches Beispiel für den Umgang mit Bürgerinteressen war die Sitzung vom 8. Dezember 2025. Für die Einwohnerfragestunde hatte unser Verein vorab mehrere sachbezogene Fragen offiziell eingereicht. Obwohl laut Geschäftsordnung 30 Minuten für diesen Punkt vorgesehen waren, wurde die Fragestunde nach nur sieben Minuten abgebrochen – und das, obwohl unser Vorsitzender auf die Wichtigkeit aller eingereichten Fragen hinwies. Lediglich eine Frage wurde vage beantwortet; die restlichen Punkte sind bis heute offen.\nLink zum Protokoll =\u0026gt; Fragen unter Beschluss TOP 1: Sitzung des Gemeinderats vom 08.12.2025\nDie Sitzung am 11. Februar 2026: Protokolle schaffen Klarheit # Frau Herrmann wirft Bürgern vor, sie hätten durch das Verlassen der Sitzung Desinteresse an der Hallensanierung oder den Windkraftanlagen gezeigt. Ein Blick in das offizielle Sitzungsprotokoll entlarvt diese Darstellung als schlichtweg falsch:\nLink zum Protokoll: Sitzung des Gemeinderats vom 11.02.2026\nHallensanierung: Dieses Thema wurde laut Protokoll in der Sitzung überhaupt nicht behandelt. Es gab dazu weder eine Beratung noch einen Beschluss. Windkraftanlagen: Dieses Vorhaben war kein regulärer Tagesordnungspunkt, sondern wurde lediglich am Ende unter „Anfragen und Mitteilungen“ kurz erwähnt. Bürger für das Fernbleiben bei Themen zu kritisieren, die faktisch nicht auf der Agenda standen, führt die Leser in die Irre.\nSeriöse Vereinsarbeit statt persönlicher Angriffe # Dass Frau Herrmann in ihrem Leserbrief zudem unseren 1. Vorsitzenden namentlich anprangert, weisen wir als unangemessenen persönlichen Angriff entschieden zurück. Dass eine E-Mail-Anfrage an den Verein nicht „sofort“ beantwortet wurde, ist kein Zeichen von Dialogverweigerung, sondern Ausdruck unserer seriösen Vereinsarbeit.\nAls eingetragener Verein (e.V.) legen wir Wert darauf, auf Anfragen nicht impulsiv oder im Alleingang einzelner Personen zu reagieren. Zu komplexen Sachverhalten äußern wir uns grundsätzlich erst nach sorgfältiger interner Prüfung und einem gemeinsamen Abstimmungsprozess innerhalb unserer Mitgliederschaft. Aus unserer gründlichen Arbeitsweise und der Einhaltung vereinsinterner demokratischer Abläufe eine bewusste Verweigerungshaltung zu konstruieren, ist schlichtweg unlauter.\nUnser Fazit: Verantwortungsvolle Dorfpolitik als Grundprinzip # Abschließend stellen wir unmissverständlich klar: Der Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V. verschließt sich nicht vor der Erschließung neuen Baulandes oder der Entwicklung unseres Dorfes! Wir fordern jedoch bei einem Vorhaben wie dem geplanten Neubaugebiet \u0026ldquo;Angewann\u0026rdquo; welches mit extrem großen Planungsumfang, geplanter Größe und potenzieller Gefährdung verbunden ist:\nstrikte Einhaltung baurechtlicher Vorgaben Planung im Einklang mit der aktuellen und zukünftig absehbaren Faktenlage und die ernsthafte Berücksichtigung der berechtigten Belange der Mitbürger Verantwortungsvolle Dorfpolitik darf kein Lippenbekenntnis sein – sie muss in allen Bereichen der Gemeindearbeit als oberstes Grundprinzip gelten. Dies gilt für die Haushaltsführung ebenso wie für ökologische Maßnahmen oder die Erschließung von neuem Bauland.\nLeider mussten wir feststellen, dass sachbezogene Nachfragen oft im Keim erstickt werden. Statt fundierter Antworten und Transparenz begegnet man Kritikern nicht selten mit Stöhnen, Augenrollen oder dem Verweis auf die eigene Unkenntnis.\nWir laden Frau Herrmann und den Gemeinderat daher erneut dazu ein, zu einer respektvollen Sacharbeit zurückzukehren. Eine verantwortungsvolle Politik für Kirschweiler muss auf belegbaren Fakten und echtem Dialog basieren, nicht auf der gezielten Abwertung engagierter Bürgerinnen und Bürger.\nDer Vorstand\nLebenswertes Kirschweiler e.V.\n","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/posts/faktencheck_leserbrief_05_03_2026/","section":"Posts","summary":"","title":"Fakten-Check: Richtigstellung zum Leserbrief vom 05.03.2026","type":"posts"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/faktencheck/","section":"Tags","summary":"","title":"Faktencheck","type":"tags"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/gemeinderat/","section":"Tags","summary":"","title":"Gemeinderat","type":"tags"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/kirschweiler/","section":"Tags","summary":"","title":"Kirschweiler","type":"tags"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/kommunalaufsicht/","section":"Tags","summary":"","title":"Kommunalaufsicht","type":"tags"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/leserbrief/","section":"Tags","summary":"","title":"Leserbrief","type":"tags"},{"content":"","date":"12 März 2026","externalUrl":null,"permalink":"/tags/transparenz/","section":"Tags","summary":"","title":"Transparenz","type":"tags"},{"content":"Wir als betroffene Bürger von Kirschweiler und Mitglieder des Vereins \u0026ldquo;Lebenswertes Kirschweiler\u0026rdquo; haben den vorliegenden Untersuchungsbericht der VERTEC GmbH aufmerksam gelesen. Wir müssen feststellen, dass das Gutachten die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse in unserer Gemeinde unvollständig abbildet, wesentliche Belastungsfaktoren ignoriert und die eigenen Feststellungen zu den Engstellen in der Schlussfolgerung verharmlost.\nAus unserer Sicht ist dieser Bericht als Entscheidungsgrundlage für die verkehrliche Erschließung des geplanten Gebiets „Angewann“ gänzlich ungeeignet. Unsere Einwände stützen sich im Detail auf folgende Punkte:\n1. Mangelhafte Datenerhebung durch Ignoranz saisonaler Spitzenlasten (§ 2 Abs. 3 BauGB) # Gemäß § 2 Abs. 3 BauGB sind alle für die Abwägung relevanten Belange sachgerecht zu ermitteln. Die vorliegende Untersuchung weist hier ein fundamentales Defizit auf:\nSaisonale Verzerrung: Zum Zeitpunkt der Verkehrszählungen waren der Golfplatz Kirschweiler sowie die dazugehörige Gastronomie geschlossen. Ebenso waren der Wanderparkplatz \u0026ldquo;Traumschleife\u0026rdquo; und die Sportanlagen (Fußball, Tennis) faktisch nicht frequentiert. Diese Einrichtungen generieren jedoch im Jahresmittel einen erheblichen Ziel- und Quellverkehr. Die Behauptung auf S. 15, die betroffenen Streckenzüge hätten ausschließlich eine Erschließungsfunktion für Anwohner, ist daher faktisch falsch.\nKonsequenz: Da der reguläre Freizeit- und Gastronomieverkehr in der Analyse fehlt, bildet das Gutachten ein künstliches \u0026ldquo;Belastungsminimum\u0026rdquo; ab. Eine Prognose, die diese Spitzenlasten ausklammert, unterschätzt die reale Verkehrsbelastung drastisch.\n2. Unzulässige Reduktion des „vorhabenbezogenen Verkehrs“ auf den Endzustand # Der Bericht verfehlt den Untersuchungsauftrag, den gesamten durch das Vorhaben induzierten Verkehr zu bewerten. Er betrachtet isoliert das Szenario des „fertiggestellten Wohngebiets“.\nFalsche Systemabgrenzung: Zum „vorhabenbezogenen Verkehr“ zählen rechtlich und technisch zwingend auch die Erschließungs- und Bauphase. Gerade bei einem Gebiet dieser Größe (bis zu 135 Wohneinheiten) stellt der Schwerlastverkehr während der jahrelangen Bauphase (Erdaushub, Materiallieferung, Kranverkehr) die maximale Belastungsspitze dar.\nFehlender Eignungsnachweis: Indem das Gutachten diesen essenziellen Teil des Verkehrsaufkommens ausblendet, fehlt der Nachweis, dass die Brunnen- und Hofstraße diese Lasten überhaupt aufnehmen können. Nach § 11 Abs. 1 LStrG RLP und RStO 12 sind diese Wohnwege für schweren Baustellenverkehr nicht dimensioniert. Das Gutachten ignoriert somit die absehbare Zerstörung der öffentlichen Infrastruktur auf Kosten der Allgemeinheit. Eine seriöse Planung muss nachweisen, wie die Erschließung während der Bauphase ohne Kollaps funktionieren soll.\n3. Methodische Missachtung der RASt 06 (Verkehrsfunktion \u0026amp; Städtebauliches Umfeld) # Der Bericht wendet die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) fehlerhaft an und widerspricht sich in der Bewertung der Straßenbreite selbst.\nFehlende Matrix-Betrachtung: Die RASt 06 charakterisiert Straßen nicht eindimensional nur nach Verkehrsaufkommen, sondern definiert den Straßentyp als Schnittmenge aus Verkehrsfunktion (V-Stufe) und städtebaulichem Umfeld. Ziel der Richtlinie ist es, einen \u0026ldquo;straßenräumlichen Entwurf\u0026rdquo; zu finden, der den Verkehrsfluss gewährleistet, aber gleichermaßen den Raum für Anwohner lebenswert macht. Im vorliegenden Bericht wird das städtebauliche Umfeld jedoch weder vermessen noch erwähnt. Da diese Daten nicht erfasst wurden, kann die Richtlinie methodisch gar nicht erfüllt werden.\nEingeständnis der Funktionsunfähigkeit: Besonders gravierend ist, dass der Bericht selbst feststellt, dass die vorhandene Fahrbahnbreite an den Engstellen für einen Begegnungsverkehr PKW/PKW nicht ausreicht, sondern lediglich eine Begegnung von PKW/Fahrrad zulässt.\nPlanerische Unzulässigkeit: Bei einer prognostizierten Zunahme von über 1.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ist ein Begegnungsfall PKW/PKW der Regelfall, nicht die Ausnahme. Eine Erschließungsstraße, die laut eigenem Gutachten physikalisch nicht in der Lage ist, zwei einander begegnende PKWs aufzunehmen, ohne dass auf Gehwege ausgewichen oder zurückgesetzt werden muss, ist als Hauptzufahrt untauglich. Dies mit \u0026ldquo;gegenseitiger Rücksichtnahme\u0026rdquo; lösen zu wollen, ignoriert die Realität des Verkehrsflusses und die Sicherheit der Anwohner komplett.\n4. Gefährdung schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer (§ 3 Abs. 2a StVO \u0026amp; Kita-Ausbau) # Verkehrsanlagen müssen so geplant sein, dass Fahrzeugführer ihrer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern (§ 3 Abs. 2a StVO) nachkommen können.\nErhöhtes Risiko: Durch den Ausbau der Kindertagesstätte steigt die Frequenz schutzbedürftiger Personen signifikant an. Dennoch beleuchtet der Bericht diesen Umstand nicht einmal.\nPlanerischer Mangel: Da der Bericht selbst einräumt, dass PKW-Begegnungen auf der Fahrbahn nicht möglich sind, werden Fahrzeuge zwangsläufig auf die Randbereiche ausweichen müssen. An den dokumentierten Engstellen ist es dabei physisch unmöglich, den notwendigen Sicherheitsabstand zu Kindern auf den schmalen Gehwegen einzuhalten. Eine Planung, die verkehrsgerechtes Verhalten systemisch unmöglich macht, ist sicherheitstechnisch unverantwortlich.\n5. Methodische Lücken und Validitätsprobleme # Aus dem Honorarangebot vom 24.07.2025 geht hervor, dass essenzielle Leistungen wie die Leistungsfähigkeitsberechnung der Knotenpunkte nach HBS nicht beauftragt wurden.\nDie Aussage, die Knotenpunkte (insb. Hofstraße/Brunnenstraße) könnten den Mehrverkehr aufnehmen, ist somit eine bloße Annahme ohne mathematisch belastbaren Nachweis. Fazit und Forderung # Die vorliegende Untersuchung bildet weder den gesetzlich geforderten Umfang des vorhabenbezogenen Verkehrs (inkl. Bauphase) ab, noch erfüllt sie die methodischen Anforderungen der RASt 06 oder die Sicherheitsstandards für Begegnungsverkehr. Da die Datengrundlage lückenhaft ist, sind auch die daraus abgeleiteten Prognosen wertlos.\nWir fordern daher den Bürgermeister, sowie den gesamten Gemeinderat hiermit zu folgendem auf:\nDas vorliegende Gutachten zurückzuweisen und als Entscheidungsgrundlage für den Satzungsbeschluss nicht zu verwenden.\nEine vollumfängliche Neu-Untersuchung zu beauftragen, die die Leistungsfähigkeit nach HBS berechnet, das städtebauliche Umfeld nach RASt 06 einbezieht, den Bauverkehr berücksichtigt und unter realen saisonalen Bedingungen stattfindet.\nSollte auf Basis dieser mangelhaften Unterlagen ein Satzungsbeschluss gefasst werden, behält sich der Verein \u0026ldquo;Lebenswertes Kirschweiler\u0026rdquo; ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Planung vor, um die Sicherheit der Anwohner und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.\n","date":"3 Februar 2026","externalUrl":null,"permalink":"/posts/verkehrsgutachten-angewann/","section":"Posts","summary":"","title":"Augenwischerei auf Papier: Warum das Verkehrsgutachten zum Gebiet „Angewann“ an der Realität vorbeigeht","type":"posts"},{"content":"Das geplante Neubaugebiet birgt Risiken für die Anwohner, da schon in seinem derzeitigen landwirtschaftlich genutzten Zustand, erhebliche Probleme mit Wasseransammlungen auftreten. Es bilden sich tiefe Furchen auf den Feldern, (wie auf den Bildern zu sehen) und in verschiedenen Bereichen stehen dauerhaft kleinere Wasserflächen. Unterhalb des geplanten Neubaugebietes befinden sich bereits seit Jahrzehnten Wohnhäuser, welche bei der Umsetzung des Bauvorhabens durch den zusätzlichen Wasserabfluss und eine großflächige Versiegelung massiv gefährdet werden. Diese Risiken sollten dringend öffentlich diskutiert und berücksichtigt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden.\nSicheres Konzept zur Beseitigung von Niederschlagswasser? # Leider wird im Planentwurf der Gemeinde die Frage der Sicherung einer hinreichenden Niederschlagswasserentsorgung nicht beantwortet. Vor diesem Hintergrund könnten sich die Folgen für die Anwohner unterhalb des Plangebietes als katastrophal erweisen: Überflutete Straßen, beschädigte Häuser und eine Gefahr für die Sicherheit der Anwohner.\nAngesichts der bestehenden Wasserproblematik, der Gefährdung des unterhalb gelegenen Wohngebietes ist es unverantwortlich, das geplante Neubaugebiet ohne weitere Untersuchungen von alternativen Lösungen voranzutreiben. Es sollte oberste Priorität haben, die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner zu schützen, bevor neue Bauflächen erschlossen werden. Ein Neubaugebiet an dieser Stelle könnte unvorhersehbare und gravierende Folgen haben – für die betroffene Gemeinde, ihre Bürger und die Umwelt.\nWasser zeigt immer wieder seine Zerstörungskraft # Die Beispeile der vergangenen Jahre zeigen, dass Starkregenereignisse keine Seltenheit mehr sind. Die Flutkatastrophe im Ahrtal war zwar ein Extrembeispiel, aber auch in der näheren Umgebung häufen sich die Vorfälle. Vor einem Jahr stand in Kirn-Sulzbach vielen Anwohnern das Wasser nicht nur im Keller sondern lief sogar bis ins Erdgeschoss. https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-rheinland-pfalz/kirner-stadtteil-sulzbach-steht-unter-wasser/swr-rp/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwNTI2Njc\nUnd Anfang des Jahres 2025 musste die Gemeinde Siesbach, die nur 5 km entfernt von uns liegt, erfahren, wie Wasser die Einwohner treffen kann. https://www.rhein-zeitung.de/lokales/nahe-zeitung/hauptstrasse-in-siesbach-ueberflutet_arid-4014267.html\nUnten weitere Bilder des Sommer und Winterzustandes des Gebietes “Angewann”. Diese zeigen deutlich die Wege, welche sich das Wasser sucht. Dieses Risiko wird auch durch durch die Sturzflut-Karte des Landes Rheinland-Pfalz bestätigt: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten/sturzflutkarte Nachtrag nach anwaltlicher Stellungnahme # Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung §3 Abs 1. BauGB zum Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans \u0026ldquo;Angewann\u0026rdquo; hat der Verein Fachanwälte für Verwaltungsrecht beauftragt eine Stellungnahme zu erstellen. Diese führt folgende Aspekte zum Thema \u0026ldquo;Niederschlagswasserbeseitung\u0026rdquo; an:\n\u0026ldquo;Schließlich hat die Ortsgemeinde bisher keinesfalls ausreichende Ermittlungen zum Anfall und zur Möglichkeit der Beseitigung von Niederschlagswasser angestellt. Nach der Rechtsprechung muss einer Bauleitplanung jedoch eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass auch Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen. Ob und gegebenenfalls welche rechtlichen Mittel die Gemeinde zur Beseitigung des im Baugebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers einzusetzen hat, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall, insbesondere von den abwasserwirtschaftlichen und abwassertechnischen Erfordernissen sowie von den topographischen Gegebenheiten ab, vgl. beispielsweise: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.2022 - 2 D 109/20.NE, juris. Vorliegend ist die topographische Besonderheit des Plangebietes zu beachten, die sich in einem starken West-Ost-Gefälle von 35 m darstellt. Damit verbunden ist eine entsprechende Abfluss-Richtung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers in Richtung der bereits bebauten Ortslage von Kirschweiler. Es steht demnach eine durch die Planung (die mit dieser einhergehenden Flächen- versiegelungen führen zu einer Erhöhung des Volumens von abzuleitendem Niederschlagswasser) verursachte Gefährdung der planangrenzenden bebauten Grundstücke zu erwarten. Die zur Eindämmung dieser Gefährdungslage vorgesehene Konzeption zur Beseitigung des Niederschlagswassers wird jedoch in weiten Teilen nicht verbindlich durch entsprechend mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. So wurden beispielsweise keine die nach dem Entwässerungskonzept vorgesehenen Oberflächenwasserkanale rechtlich absichernden Festsetzungen getroffen. Die diesbezüglich im Planentwurf vorgesehene textliche Festsetzung Nr. 21 erweist sich schon allein mangels hinreichender Rechtsgrundlage als unwirksam. Darüber hinaus wurde auch die Umsetzbarkeit der außerhalb des Plangebietes avisierten Leitungssysteme zur Ableitung des in den Regenrückhaltebecken gelagerten Wassers in Richtung Nordosten nicht hinreichend ermittelt und insbesondere - soweit uns bekannt - nicht rechtlich abgesichert. Es wird schließlich nicht klar, ob und wie die Gemeinde das anlässlich von Starkregenereignissen zu bewältigende Niederschlagswasser überhaupt bemessen hat. Die Ortsgemeinde führt in ihrer Begründung an, dass das Niederschlagswasser vorrangig auf den Grundstücken zu versickern oder einer privaten Nutzung zuzuführen ist. Sollte eine Versickerung aufgrund der Bodenverhaltnisse nicht möglich sein, soll das anfallende Niederschlagswasser durch geeignete Maßnahmen auf dem Grundstück zurückgehalten werden. Das verbleibende, überschüssige Niederschlagswasser soll in die Regenrückhaltebecken abgeleitet werden, wobei das Regenrückhaltebecken im Bauabschnitt 1 für eine 50jährige Uberflutungshäufigkeit ausgelegt werden soll, das im 2. Bauabschnitt für eine Überflutungshäufigkeit von 20 Jahren. Die Gemeinde hat jedoch keine Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit auf den Grundstücken vorgenommen, sodass die Möglichkeit zur Niederschlagswasserbeseitigung, wie durch die Gemeinde in ihrem Entwässerungskonzept vorgesehen, insoweit nicht mit hinreichender Sicherheit gegeben ist. Auch wurden keine verbindlichen Festsetzungen zu Rückhaltemaßnahmen auf den Grundstücken getroffen. Ob und in welchem Umfang solche also rechtlich und tatsächlich möglich sind, bleibt völlig unbeantwortet. Die Gemeinde geht aber ganz offensichtlich davon aus, dass diese beiden Stufen des Entwässerungskonzeptes greifen, denn sie plant, (nur) das verbleibende, überschüssige Niederschlagswasser in die Regenrückhaltebecken abzuleiten. Deren Kapazität will sie im Hinblick auf Überflutungshäufigkeiten berechnen, es stellte sich nur die Frage ausgehend von welcher Rechengrundlage? Welche Wassermengen im Fall eines Starkregenereignisses mit 50 jähriger Überflutungshäufigkeit abgeleitet und im Regenrückhaltebecken aufgefangen werden müssen, wird auf Grundlage des vorliegenden Entwässerungskonzepts nicht klar. Denn die Gemeinde geht davon aus, dass von dem grundsätzlich im Plangebiet im Falle eines Starkregenereignisses insgesamt anfallenden Niederschlagswasser mit 50-jähriger Überflutungshäufigkeit eine gewisse Menge auf den ersten beiden Stufen der Entwässerungsplanung (Versickerung und Rückhaltung auf den Grundstücken) verarbeitet wird. Nur das verbleibende Wasser soll in die Regenrückhaltebecken weitergeleitet werden. Dies ist aber nach den bisherigen Angaben in der Begründung nicht verlässlich quantifizierbar. Das bedeutet aber dann, dass die Dimensionierung der Regenrückhaltebecken nicht berechnet werden kann. Zudem stellt sich die Frage, auf Grund welcher fachlichen Bewertung die Gemeinde eine Berücksichtigung einer 20- bzw. 50jährigen Überflutungshäufigkeit als ausreichend aber eben auch als erforderlich ansieht. Denn eine solche Annahme steht zumindest im Kontrast zum wasserrechtlichen Fachrecht, das sich im Rahmen des Hochwasserschutzes mit deutlich selteneren Wiederkehrintervallen beschäftigt und deren Berücksichtigung in der Bauleitplanung fordert (vgl. beispielhaft § 7 8 WHG z u gesicherten Überschwemmungsgebieten, die Gebiete umfassen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist). Die vorstehenden Punkte führen im Ergebnis jedoch dazu, dass die Frage der Sicherung einer hinreichenden Niederschlagswasserentsorgung auf Planebene nicht beantwortet wurde. Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde nach der Rechtsprechung allerdings nur dann Abstand nehmen und einen Konflikttransfer außerhalb des Bebauungsplans verfolgen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist. Eine Planung darf aber nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben. Ein Konflikttransfer ist mithin nur zulässig, wenn die Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich und sichergestellt ist. Eine Konfliktverlagerung „ins Blaue hinein\u0026rdquo; ist mit dem Abwägungsgebot unvereinbar. Vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 15.03.2022 - 15 N 21.1422, juris. Nach vorstehendem ist die Ortsgemeinde Kirschweiler ihren dahingehenden Ermittlungspflichten abermals nicht hinreichend nachgekommen.\u0026quot;\n(RA Saame \u0026amp; RA Weber vom 07.03.2025)\n","date":"13 Januar 2025","externalUrl":null,"permalink":"/posts/risiken-wasserproblematik/","section":"Posts","summary":"","title":"Risiken durch Wasserproblematik und Flächenversiegelung in der Angewann","type":"posts"},{"content":"In diesem Artikel wird bekannt gemacht, dass 6. Gemeinden für die Erschließung ihrer Neubaugebiete selbst zahlen müssen darunter als erstes Kirschweiler:\n","date":"6 Januar 2025","externalUrl":null,"permalink":"/posts/zeitungsartikel_geld_neubaugebiete_nahe_zeitung/","section":"Posts","summary":"","title":"Zeitungsartikel “Kein Geld mehr für Neubaugebiete” vom 14.11.2024 Nahe-Zeitung","type":"posts"},{"content":"","externalUrl":null,"permalink":"/authors/","section":"Authors","summary":"","title":"Authors","type":"authors"},{"content":"Haben Sie Fragen zu unseren Projekten, Anregungen für unsere Arbeit oder möchten Sie sich aktiv im Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V. einbringen? Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und Ihre Nachricht!\nKlicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um uns direkt eine E-Mail zu schreiben. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.\n✉️ E-Mail an den Verein schreiben Hinweis zum Datenschutz: Durch den Klick auf den Button öffnet sich Ihr Standard-E-Mail-Programm. Wir behandeln Ihre Anfrage selbstverständlich vertraulich.\n","externalUrl":null,"permalink":"/kontakt/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Kontakt","type":"page"},{"content":"Wir freuen uns sehr, dass Sie Teil des Vereins Lebenswertes Kirschweiler e.V. werden möchten! Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Projekte und tragen aktiv dazu bei, unser Dorfleben noch attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Jeder Beitrag – ob aktiv oder fördernd – ist für unsere Arbeit von unschätzbarem Wert.\nSo einfach werden Sie Mitglied: # Der Beitrittsprozess ist unkompliziert. Bitte gehen Sie wie folgt vor:\n1. Formular herunterladen Laden Sie sich unsere aktuelle Beitrittserklärung über den untenstehenden Knopf auf Ihren Computer oder Ihr Smartphone herunter.\n2. Ausfüllen und unterschreiben Drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie die benötigten Felder aus. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift am Ende des Formulars und beim SEPA-Lastschriftmandat.\n3. Formular einreichen Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular vorzugsweise gut lesbar eingescannt (oder abfotografiert) per E-Mail an:\ninfo@lebenswertes-kirschweiler.de\nDas unterschriebene Original können Sie uns dann ganz bequem bei Ihrer nächsten Teilnahme an einer unserer Sitzungen oder Veranstaltungen persönlich übergeben.\n(Alternativ können Sie das Dokument natürlich auch per Post an unsere Vereinsadresse senden oder in den Briefkasten einwerfen:)\nLebenswertes Kirschweiler e.V.\nOldenburger Straße 11\n55743 Kirschweiler\n4. Bestätigung erhalten Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen und bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine kurze Bestätigung zur Aufnahme in den Verein.\nBeitrittserklärung herunterladen # Klicken Sie auf den folgenden Knopf, um das PDF-Dokument für Ihren Beitritt herunterzuladen:\n📄 Beitrittserklärung herunterladen (PDF) Hinweis: Um das Formular zu öffnen, benötigen Sie einen regulären PDF-Reader.\n","externalUrl":null,"permalink":"/mitglied-werden/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Mitglied werden","type":"page"},{"content":" Das geplante Neubaugebiet „Angewann\u0026quot; beschäftigt Kirschweiler. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Fakten und den aktuellen Verfahrensstand — gebündelt an einem Ort. Aktueller Verfahrensstand # Nachdem die Bürger und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage ihre Stellungnahmen abgegeben haben, befindet sich das Verfahren aktuell in der entscheidenden Phase der Abwägung und der Detailprüfungen. Zuletzt wurde eine verkehrsplanerische Untersuchung durchgeführt. Die Details und unsere Kritik dazu findet sich in unserem Artikel : Augenwischerei auf Papier: Das Verkehrsgutachten\nDer Gemeinderat hat für den 24.03.2026 eine Gemeinderatssitzung mit dem TOP 1: \u0026ldquo;Bebauungsplanes \u0026ldquo;Angewann\u0026rdquo;; Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung eines Umweltberichtes\u0026rdquo; einberufen. Wir laden alle Bürger/-innen und Vereinsmitglieder ein zusammen diese Sitzung zu besuchen und die Details anzuhören. Weitere Informationen im Ratsinformationssystem der VG Herrstein-Rhaunen\nDie Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, jede einzelne Stellungnahme zu prüfen und in die Planung einzubeziehen. Laut aktuellem Stand ist bisher keine der durch die Bürger eingereichten Stellungnahmen beantwortet worden.\nUnsere Kritikpunkte # Enorme Erschließungskosten, welche die Gemeindebürger zu Teilen tragen müssen # Neubaugebiete müssen mit Infrastruktur wie Wasser, Strom, Abwasser, Straßen und Internet erschlossen werden — auf Kosten der Gemeinde und damit aller Bürgerinnen und Bürger über die Grundsteuer.\nDie Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, diese Kosten selbst zu tragen, wie im Artikel der Nahe-Zeitung Nr. 265 vom 14.11.2024 berichtet. Wie hoch die Kosten für ein solches Neubaugebiet sind, können Gemeinden mit dem Folgekostenrecher des Landes Rheinland-Pfalz ermitteln. Diese Rechnung wurde für Angewann im Vorfeld leider nicht gemacht.\nRisiken durch Wasserproblematik und Flächenversiegelung # Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können. Hier entsteht ein Risiko für alle Menschen, welche in Richtung des abfließenden Wassers Leben.\n→ Details: Risiken durch Wasserproblematik und Flächenversiegelung\nca. 70.000 qm Verlust von Land welches aktuell Wildtieren, Pflanzen und Natur Lebensraum und uns allen Erholungsraum bietet # Spaziergänger, Wanderer, Hundebesitzer und andere Naturliebhaber, die täglich ihren Streifzug durch das geplante Baugebiet “Angewann” unternehmen, treffen hier auf eine Fülle an Tier- und Pflanzenarten. Im geplanten Baugebiet “Angewann” sind Reh-, Dam- und Rotwild, viele Vögel und Insekten, sowie Reptilien und weitere Kleintiere zu Hause (siehe Bild). Durch das beabsichtigte Bauvorhaben wird ein sehr großer Teil ihres Lebensraumes direkt vernichtet oder ihr Habitat im direkt angrenzenden Waldgebiet massiv gestört. Infolgedessen wird eine Vielzahl an Tieren in dieser Umgebung gänzlich verschwinden.\nJahrzehntelange Lärmemissionen durch LKW Anlieferung, Baumaschinen und Hausbau # Lärm ist nicht nur unangenehm oder nervig sondern eine echte Gefahr für die eigne Gesundheit und die unserer Mitmenschen, dies hat auch das Umweltbundesamt festgestellt. Wir möchten nicht dass die Menschen in unserer Gemeinde hierdurch gefährdet werden. Zudem kommen Menschen nach Kirschweiler um die Ruhe und Natur mit Spaziergängen zu genießen. Mit einem lauten, riesigen und jahrelangen Bauprojekt wäre auch dies Geschichte. (Umweltbundesamt)\nAusbau von Bauplätzen in Zeiten von extrem unattraktiven Hausbau-Kosten # Wer mal ein Haus gebaut hat der kennt die Kosten für den Kauf des Grundstücks, Erschließung des eigenen Grundstücks, Grunderwerbssteuer etc. Heute kostet ein neu gebautes Haus soviel Geld wie nie zuvor in Deutschland. Dies obwohl Löhne kaum gestiegen sind und Kredite für Immobilien ein vielfaches angestiegen sind. Das zeigt die Statistik in Deutschland, wir sind ein Volk von Mietern, da viele Leute es sich einfach nicht leisten können. Wer möchte da in einem Neubaugebiet ein Haus für 400.000€ - 600.000€ bauen? Warum sollen wir als Gemeinde für etwas viel Geld ausgeben, wenn es niemand haben möchte? Zudem stehen genug Häuser in Kirschweiler zum Verkauf sowie Baugrundstücke aus privater Hand. (Statistik Wohneigentum) (Statistik Lohnentwicklung) (Statistik Kreditzinsentwicklung)\nKeine Bürgerbeteiligung # Während des gesamten Planungsvorhabens fand keine echte Bürgerbeteiligung statt. Gutachten — unter anderem zur Überflutungsgefahr — wurden nicht durchgeführt. Alternativen wurden unzureichend geprüft.\n→ Details der zuletzt gemachten Verkehrsuntersuchung: Augenwischerei auf Papier: Das Verkehrsgutachten\nBeschädigung der Zufahrtsstraßen # Der Schwerlastverkehr durch die jahrelange Bauphase wird die Zufahrtsstraßen nach Kirschweiler erheblich belasten und beschädigen — auf Kosten der Allgemeinheit.\nAlle Beiträge zum Thema # Fakten-Check: Richtigstellung zum Leserbrief vom 05.03.2026 Augenwischerei auf Papier: Das Verkehrsgutachten zum Gebiet „Angewann\u0026quot; Risiken durch Wasserproblematik und Flächenversiegelung Zeitungsartikel „Kein Geld mehr für Neubaugebiete\u0026quot;, Nahe-Zeitung 14.11.2024 Was Sie tun können # Stärken Sie unsere Stimme — werden Sie Mitglied im Verein Lebenswertes Kirschweiler e.V.\nDer Jahresbeitrag beträgt nur 12 €. Ausnahmen aus sozialen Gründen sind auf Antrag möglich (§ 7 Satzung).\nJetzt Mitglied werden → ","externalUrl":null,"permalink":"/angewann/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Neubaugebiet Angewann — alle Informationen","type":"page"},{"content":"Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand! Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, um aktuelle Informationen zum Baugebiet \u0026ldquo;Angewann\u0026rdquo; und zu unseren Vereinsaktivitäten direkt in Ihr Postfach zu erhalten.\nWir informieren Sie unregelmäßig bei wichtigen Ereignissen und geben Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weiter.\nJetzt eintragen Abonnieren Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail mit einem Bestätigungslink (Double-Opt-In). Sie können sich jederzeit über einen Link am Ende jeder E-Mail wieder abmelden. ","externalUrl":null,"permalink":"/newsletter/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Newsletter Anmeldung","type":"page"},{"content":"Hier können Sie die aktuelle Satzung des Vereins Lebenswertes Kirschweiler e.V. direkt einsehen. Alternativ können Sie das Dokument über den Button am Ende der Seite herunterladen.\nIhr Browser unterstützt leider keine direkt eingebetteten PDFs.\nKlicken Sie hier, um die PDF anzusehen. Satzung herunterladen ","externalUrl":null,"permalink":"/satzung/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Satzung","type":"page"},{"content":"","externalUrl":null,"permalink":"/series/","section":"Series","summary":"","title":"Series","type":"series"},{"content":"Hier finden Sie alle aktuellen Termine unserer Ortsgemeinde und der örtlichen Vereine die wir kennen. Abgelaufene Termine werden automatisch entfernt.\nSonntag 22 März 2026 08:00 Uhr Politik Wahl Landtag und VG-Bürgermeister 📍 Wahllokal, Hans-Becker Halle Speichern Dienstag 24 März 2026 18:30 Uhr Politik 17. Sitzung des Ortsgemeinderates Kirschweiler https://herrstein-rhaunen.gremien.info/meeting/1122 📍 Hans-Becker-Halle, Rudolf-Opitz-Platz 2, 55743 Kirschweiler Speichern Samstag 28 März 2026 10:00 Uhr Umwelt Umwelttag Dreck-weg Tag 📍 Feuerwehrgerätehaus Speichern Sonntag 12 April 2026 08:00 Uhr Politik Stichwahl VG-Bürgermeister 📍 Wahllokal, Hans-Becker Halle Speichern Donnerstag 30 April 2026 18:00 Uhr Fest Hexennacht 📍 Feuerwehrgerätehaus Speichern Freitag 12 Juni 2026 18:00 Uhr Fest Burekirb 📍 Dorfplatz Speichern Samstag 13 Juni 2026 18:00 Uhr Fest Burekirb 📍 Dorfplatz Speichern Sonntag 14 Juni 2026 18:00 Uhr Fest Burekirb 📍 Dorfplatz Speichern Montag 06 Juli 2026 17:00 Uhr Gesundheit Blutspende DRK 📍 Hans-Becker-Halle Speichern Freitag 17 Juli 2026 18:00 Uhr Sport Sportfest 📍 Sportplatz Speichern Samstag 25 Juli 2026 18:00 Uhr Feuerwehr Tag der offenen Tür Feuerwehr 📍 Feuerwehrgerätehaus Speichern Sonntag 26 Juli 2026 10:00 Uhr Feuerwehr Tag der offenen Tür Feuerwehr 📍 Feuerwehrgerätehaus Speichern Montag 14 September 2026 17:00 Uhr Gesundheit Blutspende DRK 📍 Hans-Becker-Halle Speichern Montag 23 November 2026 17:00 Uhr Gesundheit Blutspende DRK 📍 Hans-Becker-Halle Speichern Hinweis für Vereine: Neue Termine bitte per E-Mail an das Vorstandsteam melden.\n","externalUrl":null,"permalink":"/termine/","section":"Lebenswertes Kirschweiler e.V.","summary":"","title":"Veranstaltungen \u0026 Termine","type":"page"}]